Lexikon

Rechtsbeistand

im engeren Sinne, eine Person, der eine besondere behördliche Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt, Prozessagent oder dgl. zugelassen ist; im weiteren Sinne jedermann, der Rechtsunkundigen in Rechtssachen Rat und Hilfe leistet, z. B. Rechtsanwalt, Prozessagent, sonstiger Verteidiger und Prozessvertreter, Justiziar, Syndikus. In
Österreich
meist nur in beratender Funktion auftretender Konsulent; bei Zivilprozessen ohne Anwaltszwang kann jede eigenberechtigte Person als Bevollmächtigter bestellt werden (§§ 26 ff. ZPO). In der
Schweiz
darf ein Rechtsbeistand im engeren Sinne die Partei nur mündlich und in ihrem Beisein vertreten; Stellvertretung ist meist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.
xxDJI_0682_(2).jpg
Wissenschaft

Alarmstufe Rot

Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...

AdobeStock_866451.jpg
Wissenschaft

Training für eine starke Psyche

Manche Menschen stecken Krisen besser weg als andere und wachsen sogar an Herausforderungen. Neue Forschungen zeigen: Jeder kann sich ein Stück weit gegen Widrigkeiten des Lebens stählen. von CHRISTIAN WOLF Lange Zeit schien es vor allem eine Frage des Schicksals zu sein, ob jemand an stark belastenden Lebenssituationen wie einer...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch