Lexikon

Rechtspfleger

in der deutschen Gerichtsverfassung seit 1921 diejenigen Justizbeamten des gehobenen Dienstes, die selbständig und weisungsunabhängig unter eigener Verantwortung im Rahmen des Gesetzes richterliche Aufgaben (besonders auf den Gebieten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des Mahnverfahrens und des Vollstreckungswesens) wahrnehmen und insoweit die sachliche Unabhängigkeit eines Richters besitzen. Stellung und Aufgabenkreis des Rechtspflegers sind im Rechtspflegegesetz vom 5. 11. 1969 geregelt. Berufsverband ist der Bund Deutscher Rechtspfleger, Sitz: Mannheim. Die Rechtsstellung der Rechtspfleger ist in
Österreich
in Art. 87a BVerfG geregelt; sie sind nur an die Weisungen des Richters gebundene, besonders ausgebildete nichtrichterliche Bundesangestellte.
Wärmepumpen, Industrie
Wissenschaft

Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen

Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...

Sonnen, Sonnensystem
Wissenschaft

Rätsel des Sonnenzyklus gelöst

Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon