Lexikon

Schifffahrtsgericht

ein Amtsgerichts soweit es in Binnenschifffahrtssachen tätig wird. Binnenschifffahrtssachen sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die mit der Benutzung von Binnengewässern durch Schifffahrt und Flößerei zusammenhängen, und Strafsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften; die Schifffahrtsgerichte sind für sämtliche Binnenschiffahrtssachen in erster Instanz zuständig, in zweiter Instanz Oberlandesgerichte als Schifffahrtsobergericht.
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