Lexikon

Schöffengericht

in Deutschland zum Amtsgericht (in Österreich zu Strafgerichtshöfen 1. Instanz) gehörendes Kollegialgericht für Strafsachen im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit; besetzt mit einem (in Sachen mit größerem Umfang mit zwei) Berufsrichter(n) und zwei Schöffen, als Jugendgericht mit zwei Jugendschöffen. Das Schöffengericht ist zuständig für Verbrechen und Vergehen, für die nicht das Landgericht zuständig ist; es darf u. a. nicht Freiheitsstrafen über 3 Jahre verhängen.
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