Lexikon
Schnellverfahren
beschleunigtes Verfahrenformfreieres Verfahren im Strafprozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht (Schnellrichter oder Schnellgericht) in besonderen Fällen (z. B. geständiger Täter). Schriftliche Anklage und Eröffnungsbeschluss sind nicht erforderlich, die Ladungsfrist kann auf 24 Stunden abgekürzt werden. Stellt sich der Beschuldigte selbst zur Hauptverhandlung oder wird er vorgeführt, bedarf es überhaupt keiner Ladung. Das Schnellverfahren ist zulässig nur bei einfachen Sachverhalten und wenn keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Von den Sicherungsmaßregeln darf im Schnellverfahren nur die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden (§§ 212–212b StPO).
Wissenschaft
Schleim-Fallschirme behindern Kohlenstoffablagerung
Ein bisher unbekanntes Phänomen könnte die Ablagerung von Kohlenstoff im Meer erheblich beeinflussen, berichten Forschende: Die Partikel des marinen Schnees aus organischen Partikeln sind in unsichtbaren Schleim gehüllt, der ihr Absinken auf den Meeresgrund deutlich ausbremst. Dies hat eine spezielle Tracking-Mikroskopier-Technik...
Wissenschaft
Heimischer „Mini-Skorpion“ mit Medizin-Potenzial
Er jagt in Wohnräumen die lästigen Bücherläuse und Hausstaubmilben – doch der winzige Bücherskorpion könnte dem Menschen noch auf eine andere Weise nützlich sein, zeigt eine Studie: In seinem Gift stecken Substanzen mit starker Wirkung gegen die sogenannten Krankenhauskeime. Diese Wirkstoffe bieten somit Potenzial für die...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
News der Woche 20.09.2024
Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Perlenkette im Plasma
Lithium von hier
Reisen zu Dunklen Orten
Kontroverse Quantenrealität