Lexikon

Schnellverfahren

beschleunigtes Verfahren
formfreieres Verfahren im Strafprozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht (Schnellrichter oder Schnellgericht) in besonderen Fällen (z. B. geständiger Täter). Schriftliche Anklage und Eröffnungsbeschluss sind nicht erforderlich, die Ladungsfrist kann auf 24 Stunden abgekürzt werden. Stellt sich der Beschuldigte selbst zur Hauptverhandlung oder wird er vorgeführt, bedarf es überhaupt keiner Ladung. Das Schnellverfahren ist zulässig nur bei einfachen Sachverhalten und wenn keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Von den Sicherungsmaßregeln darf im Schnellverfahren nur die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden (§§ 212212b StPO).
Klammeraffe mit Früchten
Wissenschaft

Alkoholkonsum bei Tieren häufiger als gedacht?

Torkelnde Elefanten, unkoordinierte Affen und desorientierte Elche – im Internet kursieren zahlreiche Videos von betrunkenen Tieren. Dennoch galt Alkoholkonsum im Tierreich bislang eher als eine Ausnahme. Eine neue Studie argumentiert nun, dass Ethanol seit Jahrmillionen in den meisten Ökosystemen natürlich vorkommt, vor allem in...

Darm, Gesundheit, Medizin
Wissenschaft

Gutes Bauchgefühl

Der Darm ist das bedeutsamste Immunorgan des Körpers. Und steht in enger Verbindung zum Gehirn. Er ist deshalb maßgeblich an unserem Wohlbefinden beteiligt. von JÜRGEN BRATER Beim Stichwort Darm denkt man automatisch zuerst an die üblicherweise als Verdauung bezeichnete Nahrungsverwertung, also an die enzymatische Aufspaltung...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon