Lexikon

Schnellverfahren

beschleunigtes Verfahren
formfreieres Verfahren im Strafprozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht (Schnellrichter oder Schnellgericht) in besonderen Fällen (z. B. geständiger Täter). Schriftliche Anklage und Eröffnungsbeschluss sind nicht erforderlich, die Ladungsfrist kann auf 24 Stunden abgekürzt werden. Stellt sich der Beschuldigte selbst zur Hauptverhandlung oder wird er vorgeführt, bedarf es überhaupt keiner Ladung. Das Schnellverfahren ist zulässig nur bei einfachen Sachverhalten und wenn keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Von den Sicherungsmaßregeln darf im Schnellverfahren nur die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden (§§ 212212b StPO).
Albatross
Wissenschaft

Atemtrakt unterstützt Gleitflug bei Vögeln

Wenn Vögel durch die Luft gleiten, halten sie ihre Flügel teils über viele Stunden ausgebreitet. Eine spezielle Struktur ihres Atemtrakts hilft ihnen dabei, die erforderliche Muskelkraft zu reduzieren. Zwei luftgefüllte Säcke ziehen sich dafür bis zwischen die Flügelmuskeln und stabilisieren die ausgebreitete Haltung der Flügel....

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Wissenschaft

Das Harte unterliegt

In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...

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