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17. Dezember 1935  -  Das Reichsjustizministerium erlässt einheitliche Vorschriften ...

Das Reichsjustizministerium erlässt einheitliche Vorschriften für die 27 Sondergerichte im Deutschen Reich. Die Aufgabe der Gerichte sei u. a. die Abwehr "heimtückischer Angriffe staatsfeindlicher Elemente auf Staat und Partei". Es komme bei den Verfahren nicht darauf an, ob die Sondergerichte zuständig seien, sondern nur, ob die rasche Aburteilung von Bedeutung sei. Vor den Sondergerichten werden Schnellverfahren auch bei Straftaten abgehalten, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich von Amts- oder Landesgerichten fallen.
Ringheiligtum, Pömmelte
Wissenschaft

Der heilige Ring

Auf der Schwelle vom Neolithikum zur Bronzezeit befand sich im heutigen Sachsen-Anhalt ein wichtiges religiöses Zentrum – ein Ringheiligtum von beachtlichen Ausmaßen, erbaut von den Glockenbecherleuten, die ab 2400 v. Chr. hierher eingewandert waren. von DAVID NEUHÄUSER Vor rund 7.500 Jahren begannen Menschen in Mitteleuropa mit...

Phytoplankton, Meer
Wissenschaft

Transport in die Tiefe

Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...

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