Gesundheit A-Z
Heilpraktiker / Heilpraktikerin
Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes ausüben dürfen. Ein Heilpraktiker darf im Gegensatz zum Arzt bestimmte Behandlungsformen nicht ausführen. Dazu zählen die Behandlung meldepflichtiger Erkrankungen, die Geburtshilfe, die Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln sowie die Anwendung von Röntgenstrahlen. An den Heilpraktiker werden grundsätzlich dieselben Sorgfaltsanforderungen gestellt wie an den Arzt. Auch der Heilpraktiker hat gegenüber seinen Patienten eine Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Wissenschaft
Der menschliche Schädel entwickelte sich schnell
Großes Gehirn, flaches Gesicht: Diese Merkmale kennzeichnen den menschlichen Schädel und unterscheiden ihn von den Schädelformen unserer nächsten Verwandten, den Menschenaffen. Eine Studie zeigt nun, dass sich der menschliche Schädel im Laufe der Evolution schneller entwickelt hat als bei allen anderen großen und kleinen...
Wissenschaft
Spiel(e) des Lebens
Wenn Paris in diesem Sommer im olympischen Goldrausch schwelgt, denkt vermutlich niemand mehr an jene Athleten der Vormoderne, die auf dem Spielfeld getötet und den Göttern geopfert wurden. von ROLF HESSBRÜGGE Das Feld, auf dem über Leben und Tod entschieden wurde, misst rund 135 mal 90 Meter. Unterteilt ist es ähnlich wie der...