Gesundheit A-Z
Heilpraktiker / Heilpraktikerin
Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes ausüben dürfen. Ein Heilpraktiker darf im Gegensatz zum Arzt bestimmte Behandlungsformen nicht ausführen. Dazu zählen die Behandlung meldepflichtiger Erkrankungen, die Geburtshilfe, die Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln sowie die Anwendung von Röntgenstrahlen. An den Heilpraktiker werden grundsätzlich dieselben Sorgfaltsanforderungen gestellt wie an den Arzt. Auch der Heilpraktiker hat gegenüber seinen Patienten eine Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Wissenschaft
»Der digitale Patient«
Wie sich Krankheitsverläufe und Therapieerfolge künftig besser vorhersagen lassen, erläutert Theresa Ahrens vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE in Kaiserslautern. Das Gespräch führte CHRISTIAN JUNG Frau Dr. Ahrens, was kann man sich unter einem digitalen Patienten-Zwilling vorstellen? In der...
Wissenschaft
Sichere Depots für Wasserstoff
Wasserstoff, der etwa mit Solarstrom produziert wurde, über längere Zeit aufzubewahren, ist eine Herausforderung. Möglichkeiten dazu bieten Hohlräume in unterirdischen Salzstöcken – oder Eisenerz. von CHRISTIAN BERNHART(Eisenspeicher) und RALF BUTSCHER Am 9. Mai 2025 war es soweit: Auf einem Gelände bei Etzel, einem Teilort der...