Gesundheit A-Z

Heilpraktiker / Heilpraktikerin

Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes ausüben dürfen. Ein Heilpraktiker darf im Gegensatz zum Arzt bestimmte Behandlungsformen nicht ausführen. Dazu zählen die Behandlung meldepflichtiger Erkrankungen, die Geburtshilfe, die Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln sowie die Anwendung von Röntgenstrahlen. An den Heilpraktiker werden grundsätzlich dieselben Sorgfaltsanforderungen gestellt wie an den Arzt. Auch der Heilpraktiker hat gegenüber seinen Patienten eine Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Screening, Krebs, Vorsorge
Wissenschaft

Rettet Vorsorge das Leben?

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Mond, Welt, Universum
Wissenschaft

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Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...

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