Gesundheit A-Z

Heilpraktiker / Heilpraktikerin

Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes ausüben dürfen. Ein Heilpraktiker darf im Gegensatz zum Arzt bestimmte Behandlungsformen nicht ausführen. Dazu zählen die Behandlung meldepflichtiger Erkrankungen, die Geburtshilfe, die Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln sowie die Anwendung von Röntgenstrahlen. An den Heilpraktiker werden grundsätzlich dieselben Sorgfaltsanforderungen gestellt wie an den Arzt. Auch der Heilpraktiker hat gegenüber seinen Patienten eine Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Kraftwerk
Wissenschaft

Verpasste Chancen der Energiewende

Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...

Kraftwerk
Wissenschaft

Verpasste Chancen der Energiewende

Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon