Gesundheit A-Z
Heilpraktiker / Heilpraktikerin
Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes ausüben dürfen. Ein Heilpraktiker darf im Gegensatz zum Arzt bestimmte Behandlungsformen nicht ausführen. Dazu zählen die Behandlung meldepflichtiger Erkrankungen, die Geburtshilfe, die Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln sowie die Anwendung von Röntgenstrahlen. An den Heilpraktiker werden grundsätzlich dieselben Sorgfaltsanforderungen gestellt wie an den Arzt. Auch der Heilpraktiker hat gegenüber seinen Patienten eine Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Wissenschaft
Hunde-Vielfalt schon Jahrtausende vor moderner Zucht
Rein äußerlich haben Pudel, Mops und Co. nicht mehr viel mit ihren wilden Verwandten, den Wölfen, gemeinsam. Heutige Hunderassen verdanken ihr Erscheinungsbild der intensiven Zucht durch den Menschen. Doch anders als bisher angenommen sind die Ursprünge der enormen Vielfalt der Hunde schon deutlich älter als moderne...
Wissenschaft
Sonnenfinsternis in Maria Toast
Am 8. April erlebten die USA ihre zweite totale Sonnenfinsternis in einem Zeitraum von nur sieben Jahren. Das ist toll, aber auch gemein, denn bei uns in Mitteleuropa ist es erst am 3. September 2081 wieder so weit. Die Entfernung zwischen Erde und Mond ist so groß, dass Sonnenfinsternisse nur selten und selbst dann nur […]
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