Lexikon
Schwurgericht
erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für besonders bedeutsame Strafsachen im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland; errichtet beim Landgericht, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (bis 1972 Geschworene genannt). Deren Stimmrecht ist heute dem der Berufsrichter in Schuldfrage und Strafzumessung voll gleichwertig; früher stimmten sie nur über die Schuldfrage ab. Im Schwurgericht, das in Deutschland erstmals in der Paulskirchen-Verfassung von 1849 vorgesehen war, ist die demokratische Forderung nach Beteiligung von Laien als Vertretern der Allgemeinheit an der Rechtsprechung besonders ausgeprägt verwirklicht. – Österreich: Geschworenengericht. – Schweiz: Assise. Schöffengericht.
Wissenschaft
KI-Sprachmodell analysiert und entwirft DNA-Sequenzen
Mit einem Wortschatz von lediglich vier Buchstaben kodiert die DNA in Millionen von Basenpaaren die genetische Information. Diese „Sprache des Lebens“ hat nun ein neues KI-Modell gelernt, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert wie große Sprachmodelle. Das Modell namens Evo wurde mit 2,7 Millionen Genomen von Bakterien und...
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen? Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...
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