Lexikon
Sicherungsverwahrung
Sicherungsmaßregel des Strafrechts gegen Hangtäter (§§ 66 und 67d, e StGB; die Höchstdauer der 1. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist 10 Jahre; vorherige Aussetzung zur Bewährung möglich); Vollstreckung in Verwahrungsanstalten, die in der Regel räumlich mit Strafanstalten verbunden sind. – Ähnlich in der
Schweiz
die Verwahrung von Gewohnheitstätern auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für 3 Jahre (statt einer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe; Art 42 StGB). – In Österreich
ist bei gefährlichen Rückfalltätern bis zu 10-jährige Unterbringung in einer besonderen Anstalt zulässig (§§ 23, 25 StGB).
Wissenschaft
Der Wetterfrosch in uns
Kopfschmerzen und Müdigkeit infolge eines Wetterumschwungs: Ist das nur Einbildung – oder beeinflusst er tatsächlich das Wohlbefinden mancher Menschen? von JÜRGEN BRATER (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Der Wetterbericht im Fernsehen hat es angekündigt: Mit Sonnenschein und angenehmen Wohlfühltemperaturen...
Wissenschaft
Himmlische Lichtspiele
Polarlicht, Abendrot, Regenbogen und Himmelsblau sind das Ergebnis faszinierender Physik. von Michael Vogel Auf Kinderbildern ist der Himmel blau, die Sonne gelb und der Regenbogen bunt. Meist sind die Farben am Himmel eine Selbstverständlichkeit, der wir uns im Alltag nur noch selten bewusst werden. Und doch sind sie etwas...