Lexikon

Sicherungsverwahrung

Sicherungsmaßregel des Strafrechts gegen Hangtäter (§§ 66 und 67d, e StGB; die Höchstdauer der 1. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist 10 Jahre; vorherige Aussetzung zur Bewährung möglich); Vollstreckung in Verwahrungsanstalten, die in der Regel räumlich mit Strafanstalten verbunden sind. Ähnlich in der
Schweiz
die Verwahrung von Gewohnheitstätern auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für 3 Jahre (statt einer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe; Art 42 StGB). In
Österreich
ist bei gefährlichen Rückfalltätern bis zu 10-jährige Unterbringung in einer besonderen Anstalt zulässig (§§ 23, 25 StGB).
Feuer, Wälder
Wissenschaft

Feuerfester Wald

Wie lassen sich Wälder gegen Trockenheit, Hitze und Flammen wappnen? von KURT DE SWAAF Baumleichen, soweit das Auge reicht, und dazwischen struppiges Gras. Die meisten Stämme liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut, manche aber stehen noch. Es seien allesamt tote Waldkiefern, erklärt die Biologin Antje Bischoff. 2019...

Detektoren, Einstein
Wissenschaft

Wenn Raum und Zeit erzittern

Einsteins revolutionäre Theorie der Schwerkraft, die Allgemeine Relativitätstheorie, beschäftigt noch heute Physiker und Astro-physiker – auch in Deutschland. Zur Leserreise „Einstein & die Gravitation“ im Oktober 2024. von THOMAS BÜHRKE Es war eine wissenschaftliche Sensation, die Physiker am 11. Februar 2016 verkündeten....

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon