Lexikon
Sicherungsverwahrung
Sicherungsmaßregel des Strafrechts gegen Hangtäter (§§ 66 und 67d, e StGB; die Höchstdauer der 1. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist 10 Jahre; vorherige Aussetzung zur Bewährung möglich); Vollstreckung in Verwahrungsanstalten, die in der Regel räumlich mit Strafanstalten verbunden sind. – Ähnlich in der
Schweiz
die Verwahrung von Gewohnheitstätern auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für 3 Jahre (statt einer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe; Art 42 StGB). – In Österreich
ist bei gefährlichen Rückfalltätern bis zu 10-jährige Unterbringung in einer besonderen Anstalt zulässig (§§ 23, 25 StGB).
Wissenschaft
Matriarchinnen und ihre Familien
Orcas leben in Familien, befreundeten Familiengruppen und Clans. Der Kopf einer Familie ist ein älteres Weibchen. Vor rund 50 Jahren begannen Biologen rund um Vancouver Island mit der systematischen Erforschung der Orcas. von BETTINA WURCHE Wie Schwerter ragen die Rückenflossen der Orcas empor, ihre schwarz glänzenden Rücken...
Wissenschaft
Intervallfasten hilft nur bedingt
Wer hofft, mit Essen in Intervallen leichter abzunehmen, sollte einige Fakten kennen. Dr. med. Jürgen Brater stellt die neueren Studienergebnisse vor. Ein relativ neuer Trend zur Gewichtsabnahme ist das sogenannte Intervallfasten. Das Prinzip: Der Übergewichtige verzichtet nur zeitweise auf Nahrung – je nach Fastenmethode 16...