Lexikon
Verteidigung
Strafprozess
die Vertretung der Interessen und Rechte des Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens durch einen Verteidiger. Diese ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere dann notwendig (notwendige Verteidigung; dabei erforderlichenfalls Bestellung eines Offizialverteidigers durch das Gericht), wenn die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht in erster Instanz stattfindet; wenn die Tat ein Verbrechen ist oder der Beschuldigte sich bis zur Hauptverhandlung in mehr als 3-monatiger Haft befunden hat und nicht wenigstens 2 Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen wurde; wenn Sicherungsverwahrung, Unterbringung in eine Heil- oder Pflegeanstalt oder Untersagung der Berufsausübung in Betracht kommt; wenn der Beschuldigte taub oder stumm ist oder die Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden stattfindet. Ansonsten kann der Beschuldigte sich selbst verteidigen. – Ähnliche Bestimmungen in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Warum das Wollnashorn verschwand
Was geschah mit den gehörnten Zottel-Kolossen? Eine Studie wirft neues Licht auf die Ursachen des Aussterbens der Wollnashörner am Ende der letzten Eiszeit. Die Rekonstruktion ihrer Populationsgeschichte legt nahe, dass eine Kombination aus klimabedingter Lebensraumfragmentierung und geringer, aber anhaltender Bejagung durch den...
Wissenschaft
Rheuma in jungen Jahren
Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...