Lexikon
Verteidigung
Strafprozess
die Vertretung der Interessen und Rechte des Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens durch einen Verteidiger. Diese ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere dann notwendig (notwendige Verteidigung; dabei erforderlichenfalls Bestellung eines Offizialverteidigers durch das Gericht), wenn die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht in erster Instanz stattfindet; wenn die Tat ein Verbrechen ist oder der Beschuldigte sich bis zur Hauptverhandlung in mehr als 3-monatiger Haft befunden hat und nicht wenigstens 2 Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen wurde; wenn Sicherungsverwahrung, Unterbringung in eine Heil- oder Pflegeanstalt oder Untersagung der Berufsausübung in Betracht kommt; wenn der Beschuldigte taub oder stumm ist oder die Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden stattfindet. Ansonsten kann der Beschuldigte sich selbst verteidigen. – Ähnliche Bestimmungen in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Lebensfreundliche Nachbarwelt
In den Venus-Wolken könnten exotische Ökosysteme existieren. Neue Raumsonden sollen sie erkunden. von RÜDIGER VAAS Die Entdeckung des Biomarkers Monophosphan in der Venus-Atmosphäre hat wieder die Frage nach möglichem Leben auf unserem Nachbarplaneten aufgeworfen. Kaum bekannt ist, dass diese Frage im modernen...
Wissenschaft
Der Takt des Lebens
Gesteuert von der inneren Uhr im Gehirn und reguliert durch Hormone wie Melatonin und Cortisol bestimmt der zirkadiane Rhythmus alles – vom Schlafbedürfnis bis zum Hungergefühl. von SIGRID MÄRZ Irgendwo piept ein Gerät, und Pflegende rücken die Zugänge am Patienten zurecht. Die Neonröhren an der Decke flimmern. Tageslicht fehlt...