Lexikon

Unterlassungsdelikte

im Strafrecht Straftaten, die durch Unterlassung eines rechtlich gebotenen Tuns begangen werden. Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Gesetz die Unterlassung ausdrücklich mit Strafe bedroht (z. B. unterlassene Verbrechensanzeige, unterlassene Hilfeleistung), und unechte Unterlassungsdelikte, bei denen ein verbotener und rechtswidriger Erfolg durch Unterlassung herbeigeführt wird (z. B. wenn eine Mutter ihr Kind verhungern lässt).
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Wissenschaft

Kreisverkehr

Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...

Ionen, Licht
Wissenschaft

Der solare Doppelpack

Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...

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