Lexikon
Unterlassungsdelikte
im Strafrecht Straftaten, die durch Unterlassung eines rechtlich gebotenen Tuns begangen werden. Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Gesetz die Unterlassung ausdrücklich mit Strafe bedroht (z. B. unterlassene Verbrechensanzeige, unterlassene Hilfeleistung), und unechte Unterlassungsdelikte, bei denen ein verbotener und rechtswidriger Erfolg durch Unterlassung herbeigeführt wird (z. B. wenn eine Mutter ihr Kind verhungern lässt).
Wissenschaft
Der vermessene Himmel
Unsere kosmische Adresse: Der Galaxiensuperhaufen Laniakea und was dahinter kommt. von RÜDIGER VAAS Auch Astronomen – und angesichts des funkelnden Sternenhimmels vielleicht ganz besonders sie – haben einen Sinn für Poesie. „Die Stellung des Menschen im Weltall. „In den alten Zeiten, als das Wünschen noch half“, wie es im Märchen...
Wissenschaft
Schritt zurück nach vorn
Evolutionsbiologen, die ihr Feld experimentell beackern, haben einen ganz speziellen Feind: „Armchair Evolutionists“, also „Sessel-Evolutionisten“, nennen sie ihn – und meinen damit Leute, die weitgehend ohne Kenntnis echter Daten vermeintlich klug über Evolution zu sinnieren und zu spekulieren versuchen. Zu diesen Sessel-...
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