Lexikon
Vorführungsbefehl
im Strafprozess die gerichtliche Anordnung zur Erzwingung des Erscheinens eines ausgebliebenen Beschuldigten (Angeklagten) oder Zeugen zu einem Termin. Der Vorführungsbefehl ist erst nach schriftlicher Androhung für den Fall des Ausbleibens zulässig, doch kann die sofortige Vorführung angeordnet werden, wenn Grund für einen Haftbefehl besteht. Die Staatsanwaltschaft kann im Ermittlungsverfahren durch Vorführungsbefehl das Erscheinen des Beschuldigten und zwecks Strafvollstreckung den Strafantritt eines Verurteilten erzwingen.
Wissenschaft
Geiseltal: Ausgestorbener Laufvogel hat jetzt einen Kopf
Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...
Wissenschaft
Gesunde gehen schneller
Was die Geschwindigkeit beim Gehen über unsere Gesundheit verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wie schnell wir altern, hängt zum großen Teil von unseren Genen ab. Daneben haben aber auch unsere Ernährung sowie unser individueller Lebensstil einen maßgeblichen Einfluss auf den Alterungsprozess, wobei Art und Ausmaß der...