Lexikon
Vorführungsbefehl
im Strafprozess die gerichtliche Anordnung zur Erzwingung des Erscheinens eines ausgebliebenen Beschuldigten (Angeklagten) oder Zeugen zu einem Termin. Der Vorführungsbefehl ist erst nach schriftlicher Androhung für den Fall des Ausbleibens zulässig, doch kann die sofortige Vorführung angeordnet werden, wenn Grund für einen Haftbefehl besteht. Die Staatsanwaltschaft kann im Ermittlungsverfahren durch Vorführungsbefehl das Erscheinen des Beschuldigten und zwecks Strafvollstreckung den Strafantritt eines Verurteilten erzwingen.
Wissenschaft
Warum alte Hyänen trotz stumpfer Zähne nicht verhungern
Manche Raubtiere fressen besonders viel Fleisch, wodurch sich mit der Zeit ihre Zähne abnutzen. Nun haben Forscher untersucht, wie sich diese “Hypercarnivoren” an den Verschleiß ihrer Eck- und Reißzähne im Alter anpassen, um dennoch ausreichend fressen zu können. Dabei zeigte sich, dass manche knochenbrechende Hyänenarten ihre...
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...