Lexikon
Waffenschein
ein Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses. Vom Waffenschein ist die Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die für den Besitz, die Überlassung oder den Erwerb von Faustfeuerwaffen vorgeschrieben ist (Waffenrecht). – In Österreich ist der Waffenschein vorgeschrieben durch das Waffengesetz 1986.
Wissenschaft
Überraschende Nahrung eines Urvogels
Er erinnert an einen Eisvogel – doch entgegen der bisherigen Annahme fraß der kleine Longipteryx vor 120 Millionen Jahren keine Fische oder Insekten, sondern Früchte. Dies geht aus zwei Fossilien des Urvogels hervor, bei denen sich Samenkörner im Magen erhalten haben. Möglicherweise war die Entwicklung seines ungewöhnlich langen...
Wissenschaft
Dicke Kleidung bringt’s nicht
Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...