Lexikon

Warentermingeschäft

an der Warenbörse abgeschlossenes Termingeschäft, bei dem z. B. eine Warengattung zu einem festen Kurs ge- oder verkauft wird, die Ware aber erst zu einem späteren Termin zur Verfügung gestellt werden muss. Da nur 510 % des Kontaktwertes sofort bezahlt werden muss, bietet sich das Warentermingeschäft besonders für die Spekulation an. Im Gegensatz zu den Zeitgeschäften an den Wertpapierbörsen, bei denen in der Regel nur ein bis drei Monate voraus notiert wird, liegen die Termine bei den Warentermingeschäften bis zu 14 Monaten später.
Teepflanzen (Camellia sinensis)
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