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Werbungskosten

die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendigen und deshalb vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähigen Aufwendungen (§ 9 EStG). Dazu gehören u. a. Schuldzinsen, Grundsteuern, Beiträge zu Berufsverbänden und Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In die Lohnsteuertabelle ist ein Pauschalbetrag von 920 Euro eingearbeitet.

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