Lexikon
Wiederholungsgefahr
im Strafprozess die Gefahr, dass ein Tatverdächtiger weitere gleichartige Straftaten begehen wird (§ 112a StPO). Die Wiederholungsgefahr bildet bei bestimmten Delikten einen der Haftgründe (Untersuchungshaft), nämlich bei Sittlichkeitsverbrechen und anderen wiederholten schweren Delikten (u. a. bei Raub, Erpressung, Diebstahl in besonders schweren Fällen).
Wissenschaft
Der Weg des Wassers
Vor etwa 100 Jahren, als sich die meisten Physiker um die damals neue Quantenmechanik der Atome kümmerten und mit ihr verstehen wollten, was die Welt im Innersten zusammenhält, nahm Albert Einstein eine Auszeit von diesen Arbeiten, um in der Preußischen Akademie seine Überlegungen über „Die Ursache der Mäanderbildung der...
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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