Wahrig Fremdwörterlexikon

Apostille

◆ Apo|stl|le
f.; , n
1 Lit.
Randbemerkung
2 Rechtsw.
vereinfachte Form der Legalisierung einer Urkunde, beglaubigte Nachschrift
[< grch. apostellein; Apostel]
Die Buchstabenfolge apo|st kann auch apos|t getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. Aposteriori.
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