Wahrig Fremdwörterlexikon

Apostille

◆ Apo|stịl|le
〈f.; –, –n〉
1 〈Lit.〉
Randbemerkung
2 〈Rechtsw.〉
vereinfachte Form der Legalisierung einer Urkunde, beglaubigte Nachschrift
[< grch. apostellein; → Apostel]
◆
Die Buchstabenfolge apo|st… kann auch apos|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. Aposteriori.

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