Lexikon

Artenschutz

nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29. 7. 2009 Schutz, Erhaltung und Pflege wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen, ihrer Entwicklungsformen, Lebensstätten (Habitate), Lebensräume (Biotope) und Lebensgemeinschaften (Biozönosen) als Teile des Naturhaushalts; Hauptziel des Artenschutzes ist die langfristige Sicherung des Bestandes an Tier- und Pflanzenarten in ihrer naturgegebenen Vielfalt. Unter besonderen Schutz werden gefährdete einheimische und europäische Pflanzen und Tiere durch die Artenschutzverordnung (Bundesartenschutzverordnung) in der Fassung vom 16. 2. 2005 gestellt. Die betroffenen Arten werden in dieser Verordnung namentlich genannt.
In Artenschutzprogrammen werden Zustand, Ziele und Maßnahmen des Artenschutzes dargestellt, die dann in Landschaftsprogramme oder Landschaftsrahmenpläne eingehen. Außerdem wurden internationale Verträge und Abkommen, z. B. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 zum Schutz von Tieren und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume abgeschlossen.
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Der Körper trauert mit

Trauer ist kein rein seelisches Phänomen. Der Verlust eines geliebten Menschen wirkt sich auch auf die körperliche Gesundheit der Hinterbliebenen aus. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Ein tragischer Fall macht deutlich, welch gravierende Folgen Trauer haben kann: Tasha Lawson starb im April 2025, nur wenige Tage, nachdem ihr Sohn Tee’...

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Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus

Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...

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