Lexikon

Assoziatvgesetz

Verbindungsgesetz; Gesetz der Anordnung
Grundgesetz der Arithmetik, nach dem man sowohl Summanden als auch Faktoren in beliebiger Reihenfolge zusammenfassen (assoziieren) kann, ohne das Ergebnis zu verändern. So ist z. B.
a + (b + c) = (a + b) + c; a · (b · c) = (a · b) · c.
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Wissenschaft

Die Erfahrungsmaschine

Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...

Batterie
Wissenschaft

„Die Industrie braucht unsere Unterstützung“

Die Bundesregierung hat die Mittel für die Batterieforschung drastisch gekürzt. Der Chemiker Martin Winter sieht Deutschland um die Früchte milliardenschwerer Investitionen und erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit gebracht. Das Gespräch führte FRANK FRICK Herr Professor Winter, bei einem Interview vor acht Jahren haben Sie mir...

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