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Daseinsvorsorge

Aufgabe des Staates, die Einrichtungen bereitzuhalten, die zur Entfaltung der Handlungsfreiheit des Einzelnen dringend erforderlich sind (Beispiel: Straßen, Wasser- und Energieversorgung, Müllabfuhr). Anstelle eigener Trägerschaft kann der Staat sich auch darauf beschränken, private Unternehmen bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu ergänzen.

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