Lexikon
öffentliche Sportverwaltung
die staatl. Organisation des Sports, gemäß der polit. Struktur der BR Dtschld. in Bund, Ländern u. Gemeinden. Staatl. Sportförderung ist eine Aufgabe der öffentl. Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die Finanzierung der Sportförderung obliegt den Bundesländern. Der Bund unterstützt Vorhaben, die der gesamtstaatl. Repräsentation wie Olymp. Spiele u. Weltmeisterschaften dienen, u. er fördert den Spitzensport der Fachverbände. Federführend ist der Bundesminister des Innern, der seit 1970 regelmäßig den „Sportbericht der Bundesregierung“ vorlegt. Höchstes Organ der Länder ist die Sportministerkonferenz (seit 1977) u. für den Schulsport der Sportausschuss der Kultusministerkonferenz (seit 1970). Im Einzelnen gibt es unterschiedl. Ressortzuteilungen (Sportminister). In den Gemeinden ist das Sportamt die koordinierende Stelle.
Internationale Zusammenschlüsse in der staatl. Sportförderung sind die Europ. Sportministerkonferenz u. der Zwischenstaatl. Ausschuss für Leibeserziehung u. Sport der UNESCO (seit 1976).
In Österreich gibt es seit 1970 das Bundes-Sportförderungsgesetz, Turnen u. Sport sind in der Schweiz seit 1970 in die Bundesverfassung aufgenommen.
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...
Wissenschaft
Stille Sternentode
Schwere Sterne können zu einem Schwarzen Loch kollabieren, ohne sich durch eine Supernova-Explosion bemerkbar zu machen. Nun gibt es eine Methode, solche Ereignisse zu erforschen. von DIRK EIDEMÜLLER Schwarze Löcher gehören zu den erstaunlichsten Objekten im Universum. Gemäß der Allgemeinen Relativitätstheorie kann eine...