Lexikon
Exkommunikatiọn
[
Kirchenbann; Anathemalateinisch, „Ausschluss“
]im katholischen Kirchenrecht das schwerste kirchliche Zuchtmittel (Beugestrafe) mit einstweiligem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche (Kirchengliedschaft), nicht aber aus der Kirche selbst. Im Mittelalter wurde unterschieden zwischen dem großen Kirchenbann (excommunicatio maior oder anathema), der aus der Gemeinschaft der Gläubigen, und dem kleinen Kirchenbann (excommunicatio minor), der von Sakramentsempfang und Gottesdienst ausschloss. Die Exkommunikation hatte staatliche Rechtsfolgen, da Friedrich II. 1220 verfügte, dass sechs Wochen nach Verhängung des Kirchenbannes die Reichsacht folgen solle. Nach neuerem Kirchenrecht bleibt der Exkommunizierte passives Mitglied der Kirche, er ist nur aus der aktiven Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen; die Aufhebung der Exkommunikation erfolgt durch einen hoheitlichen Akt der Lossprechung.
Wissenschaft
Reden wir über Gott und das Ende der Welt
Das Ende des Jahres naht, und mit den multiplen Krisen um uns herum scheint manchmal auch das Ende der Welt in greifbare Nähe zu rücken. Haben wir auf absehbare Zeit vielleicht wirklich einen Weltuntergang zu befürchten? Und wenn ja, wann ist er aus wissenschaftlicher Sicht zu erwarten? Eines gleich vorweg: Wir können unser Ende...
Wissenschaft
Wird KI zur Gefahr?
In den sozialen Medien und auf meinem YouTube-Kanal wurde ich vielfach um eine Einschätzung gebeten, inwiefern Künstliche Intelligenz künftig eine Bedrohung für die Menschheit darstellen wird. Doch auch wenn mich Ihr Interesse an meinen Gedanken ehrt, glaube ich nicht, dass ich die richtige Person bin, um diese Frage zu...