Lexikon
Falschaussage
mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Aussage. Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
Der Beitrag 24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit erschien zuerst auf...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die weiße Welt
Im Elektroauto zu den Klimazielen?
Manipulierte Träume
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Globale Überreichweiten