Lexikon
Falschaussage
mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Aussage. Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.
Wissenschaft
»Wind, Wellen und Wasser«
Seit einem halben Jahrhundert werden die Austauschprozesse zwischen Atmosphäre und Ozean erforscht. Seniorprofessor Bernd Jähne nutzt dazu ein einzigartiges Forschungsgerät. Das Gespräch führte AURELIA EBERHARD Herr Prof. Jähne, welche physikalischen Vorgänge finden an der Grenze zwischen Luft und Meerwasser statt? Ein wichtiger...
Wissenschaft
Das Arsenal der Cyberkriminellen
Cyberattacken auf IT-Systeme gehören inzwischen zum Alltag. Die Angriffe werden immer ausgefeilter. Gegenmaßnahmen, mit denen sich die Situation fundamental verbessern ließe, sind kurzfristig kaum zu erwarten. von MICHAEL VOGEL Als es endlich auffiel, war es schon zu spät. Rund 18.000 Einrichtungen hatten sich 2020 über ein...
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