Lexikon
Gẹntechnik-Gesetz
Abkürzung GenTG, am 1. 7. 1990 in Kraft getretenes Gesetz in der Fassung vom 16. 12. 1993 zur Regelung der Gentechnik, um Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der sonstigen Umwelt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen. Das GenTG setzt den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik in Deutschland. Die Errichtung und der Betrieb einer gentechnischen Anlage, die Durchführung gentechnischer Arbeiten, gentechnische Freisetzungsexperimente und dergleichen bedürfen der Anmeldung oder der Genehmigung bei der zuständigen Behörde. Entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial werden gentechnische Arbeiten unter Beachtung des Standes der Wissenschaft in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Für die Prüfung und Bewertung des Risikos und der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) zuständig. Weiterhin regelt das GenTG auch Haftungs-, Bußgeld- und Strafvorschriften. Nicht erfasst werden gentechnische Arbeiten am Menschen. Diese sind durch das Embryonenschutzgesetz bzw. Arzneimittelgesetz geregelt.
Wissenschaft
E-Nasen
Ein künstlicher Geruchsinn aus elektronischen Sensoren soll dabei helfen, verdorbene Lebensmittel aufzuspüren, Schadstoffe oder Drogen zu entdecken und Krankheiten in der Atemluft zu erschnüffeln. von TIM SCHRÖDER Wenn Frühchen eines nicht vertragen, dann ist es Stress. Ihr Körper ist weit weniger entwickelt als der von Kindern,...
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...