Lexikon

Postgeheimnis

die Verpflichtung der Inhaber oder der Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Postdienste erbringt, zur strengsten Geheimhaltung des Postverkehrs hinsichtlich des Brief- und Paketdienstes (Art. 10 Grundgesetz, § 206 StGB in der Neufassung des Strafgesetzbuchs vom 13. 11. 1998). Ähnlich in der
Schweiz
nach Art. 13 der Bundesverfassung und Art. 179 StGB.
Foto eines Säuglings
Wissenschaft

Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt

Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...

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Wissenschaft

Eine flüchtige Hülle

Wie die Erde zu ihrer ersten Atmosphäre kam. Von THORSTEN DAMBECK Gemessen an der Lebensspanne eines Menschen wirken sowohl die Sonne als auch unsere Erde wie unveränderliche Konstanten, die schon immer existiert haben. Doch vor etwa fünf Milliarden Jahren war das, was wir heute unser Sonnensystem nennen, nichts weiter als eine...

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