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Urabstimmung

geheime Abstimmung der gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer über die Einleitung und Durchführung von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik. Nach den Satzungen bzw. Richtlinien der einzelnen Gewerkschaften ist zur Aufnahme eines Arbeitskampfes im Rahmen einer Urabstimmung eine Mehrheit von 75% der organisierten Arbeitnehmer erforderlich.

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