Lexikon

Wirtschaftskriminalität

abweichendes Verhalten von den im Wirtschaftsleben geltenden Normen, das mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht ist. In besonderem Maße von der jeweiligen Wirtschafts- und Sozialstruktur abhängig, wird Wirtschaftskriminalität gekennzeichnet durch eine vergleichsweise hohe soziale Stellung der Täter (Weiße-Kragen-Kriminalität), hohe Schadensfolgen (die Schätzungen schwanken) und ein ausgedehntes Dunkelfeld. Der Begriff Wirtschaftskriminalität umfasst u. a. Steuer-, Embargo-, Insolvenz-, Börsen-, Bilanz- und Buchführungsdelikte, Scheckbetrug, Industriespionage, Subventionsbetrug und Kreditbetrug. Wirtschaftskriminalität ist nach außen kaum sichtbar, sondern in die Normalität des beruflichen Alltags gekleidet. Da meist keine individuelle Person, sondern anonyme Organisationen (Gesellschaft, Staat) geschädigt werden, wurde sie bis Ende der 1960er Jahre als Kavaliersdelikt betrachtet. In den letzten Jahrzehnten ist der durch Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden jedoch stark angestiegen, so dass die Strafverfolgung intensiviert wurde (Spezialisierung der Kriminalpolizei, Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Errichtung von Wirtschaftsstrafkammern). Die Zahl der ermittelten und verurteilten Straftaten wurde beträchtlich gesteigert.
In den 1990er Jahren hat sich die Wirtschaftskriminalität besonders auch aufgrund der neuen Kommunikationstechniken (Computerkriminalität) überdurchschnittlich ausgedehnt. Vor allem das Internet wird zunehmend für kriminelle Zwecke missbraucht. Auch im Bereich des Umweltschutzes ist ein Ansteigen der organisierten Kriminalität zu verzeichnen. Hier sind besonders auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung zahlreiche Scheinfirmen mit kriminellen Methoden tätig.
Die in Wirtschaftsstrafverfahren häufig lange Verfahrensdauer beruht insbesondere darauf, dass die Strafverfahrensordnung auf Großverfahren nicht zugeschnitten ist. Wirtschaftsstrafrecht.
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