Lexikon
Adoptiọn
Annahme als Kindim Familienrecht die familiengerichtliche Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen dem regelmäßig über 25-jährigen Annehmenden mit dem regelmäßig minderjährigen Adoptivkind, wirksam mit der rechtskräftigen gerichtlichen Bestätigung der Adoption. Vor der endgültigen Adoption soll das Kind bereits (probeweise) beim Annehmenden in Pflege gewesen sein. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen, ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Die leiblichen Eltern verlieren mit der Annahme die elterliche Sorge für das Kind, das den Familiennamen des Annehmenden erhält.
Wissenschaft
Megatsunami mit tagelangem Nachspiel
Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...
Wissenschaft
Wer lebt zu unseren Füßen?
Biodiversität im Boden sorgt für ein funktionierendes Ökosystem. Regenwürmer, Bakterien und Pilze spielen dabei eine bedeutende Rolle – auch für das menschliche Leben. von SALOME BERBLINGER (Text) und NICOLE OTTAWA/OLIVER MECKES (Fotos) Weit über die Hälfte aller Arten weltweit sind Bodenlebewesen. Sie machen damit einen Großteil...