Lexikon
Adoptiọn
Annahme als Kindim Familienrecht die familiengerichtliche Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen dem regelmäßig über 25-jährigen Annehmenden mit dem regelmäßig minderjährigen Adoptivkind, wirksam mit der rechtskräftigen gerichtlichen Bestätigung der Adoption. Vor der endgültigen Adoption soll das Kind bereits (probeweise) beim Annehmenden in Pflege gewesen sein. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen, ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Die leiblichen Eltern verlieren mit der Annahme die elterliche Sorge für das Kind, das den Familiennamen des Annehmenden erhält.
Wissenschaft
Was ist Licht?
„Was ist Licht?“ ist genau die Art von Frage, bei der man zuerst denkt, dass das doch klar ist und man nicht so blöd fragen soll. Und danach merkt man, dass es irgendwie doch nicht so einfach ist, eine brauchbare Antwort zu finden. Und dann denkt man noch ein bisschen weiter nach, und am Ende […]
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Wissenschaft
Gesichtstemperatur könnte biologisches Alter verraten
Kalte Nase, warme Wangen: Diese Merkmale deuten einer Studie zufolge auf ein höheres biologisches Alter hin. Mit Hilfe eines KI-Modells haben Forschende Wärmebildaufnahmen der Gesichter von mehr als 2800 Personen ausgewertet und festgestellt, dass die Temperaturmuster im Gesicht nicht nur altersabhängig sind, sondern auch...