Lexikon
Adoptiọn
Annahme als Kindim Familienrecht die familiengerichtliche Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen dem regelmäßig über 25-jährigen Annehmenden mit dem regelmäßig minderjährigen Adoptivkind, wirksam mit der rechtskräftigen gerichtlichen Bestätigung der Adoption. Vor der endgültigen Adoption soll das Kind bereits (probeweise) beim Annehmenden in Pflege gewesen sein. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen, ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Die leiblichen Eltern verlieren mit der Annahme die elterliche Sorge für das Kind, das den Familiennamen des Annehmenden erhält.

Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...

Wissenschaft
Die Spuren der ersten modernen Menschen
Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...