Lexikon

Adoptin

Annahme als Kind
im Familienrecht die familiengerichtliche Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen dem regelmäßig über 25-jährigen Annehmenden mit dem regelmäßig minderjährigen Adoptivkind, wirksam mit der rechtskräftigen gerichtlichen Bestätigung der Adoption. Vor der endgültigen Adoption soll das Kind bereits (probeweise) beim Annehmenden in Pflege gewesen sein. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen, ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Die leiblichen Eltern verlieren mit der Annahme die elterliche Sorge für das Kind, das den Familiennamen des Annehmenden erhält.
Octopus americanus
Wissenschaft

Wie Oktopusse ihre Arme einsetzen

Die Arme von Oktopussen gehören zu den flexibelsten und vielseitigsten Strukturen im Tierreich. Dank ihnen können sich die Tintenfische in unterschiedlichem Terrain fortbewegen, ihre Umgebung ertasten, Beute fangen und sogar miteinander kommunizieren. Nun haben Forschende die komplexen Bewegungsmuster anhand von Beobachtungen von...

Mikroskopieaufnahme der Poren auf einem Blatt
Wissenschaft

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