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Altölverordnung

Abkürzung AltölVO, Verordnung vom 27. 10. 1987 in der Fassung vom 16. 4. 2002, die die Einsammlung und die Aufarbeitung von Altölen sowie das Inverkehrbringen von Verbrennungsmotor- oder Getriebeölen regelt. Altöle sind vor einer Verwertung auf ihren Schadstoffgehalt an Polychlorbiphenylen und Halogenen zu prüfen und dürfen zur Einhaltung der Grenzwerte für eine Wiederverwendung nicht untereinander vermischt werden.

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