Lexikon
Amtsarzt
der Leiter des Gesundheitsamtes in den Stadt- und Landkreisen oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Landratsämtern; Staats- oder Kommunalbeamter aufgrund einer amtsärztlichen Prüfung, die nach der Approbation als Arzt und nach Ausbildung auf öffentlichen Akademien für Gesundheitswesen, z. B. in Düsseldorf, abgelegt wird. Dem Amtsarzt obliegen die Überwachung des Gesundheitswesens in seinem Bereich, die Bekämpfung der Infektionskrankheiten, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheitsberichterstattung, das Impfwesen, die Umwelthygiene, medizinische Begutachtung u. a. Zu den Amtsärzten gehören auch die für die Träger der Sozialversicherung tätigen Vertrauensärzte.
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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