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Amtsarzt

der Leiter des Gesundheitsamtes in den Stadt- und Landkreisen oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Landratsämtern; Staats- oder Kommunalbeamter aufgrund einer amtsärztlichen Prüfung, die nach der Approbation als Arzt und nach Ausbildung auf öffentlichen Akademien für Gesundheitswesen, z. B. in Düsseldorf, abgelegt wird. Dem Amtsarzt obliegen die Überwachung des Gesundheitswesens in seinem Bereich, die Bekämpfung der Infektionskrankheiten, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheitsberichterstattung, das Impfwesen, die Umwelthygiene, medizinische Begutachtung u. a. Zu den Amtsärzten gehören auch die für die Träger der Sozialversicherung tätigen Vertrauensärzte.
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