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Apostasie

[die; griechisch, „Abfall“]
ursprünglichen eine Bezeichnung für die Auflehnung gegen die bestehende (politische) Ordnung; der Begriff wurde in jüdisch-hellenistischer Zeit religiös umgedeutet und bezeichnet seitdem den Abfall vom bisherigen Glauben und die Hinwendung zu einer anderen Religion. Im Urchristentum galt Apostasie als unvergebbare Sünde; im katholischen Kirchenrecht zieht die freiwillige Preisgabe der katholischen Glaubenslehren oder eines Ordensgelübdes die Exkommunikation nach sich; der Koran bedroht den Abfall vom Islam (arabisch „ridda“) mit schweren Strafen im Jenseits, das islamische Recht kann ihn mit der Todesstrafe belegen.

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