Lexikon
Arbeitsdienst
Organisation männlicher und weiblicher Jugend zur freiwilligen oder pflichtmäßigen Ableistung öffentlicher oder im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten ohne die übliche Entlohnung. Derartige Einrichtungen gab es in unterschiedlicher Ausgestaltung in mehreren Ländern, besonders in den 1920er und 1930er Jahren. Mit der Errichtung von Arbeitsdiensten verfolgte man verschiedene Zwecke: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, stärkere Lenkung der Jugendlichen, Bewältigung großer öffentlicher Arbeitsvorhaben wie Kultivierung von Ödland, Bau von Straßen, Kanälen und militärischen Anlagen sowie Beseitigung von Katastrophenschäden. Das nationalsozialistische Regime schuf 1935 den halbmilitärischen Reichsarbeitsdienst.
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