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Ausgabeaufschlag

Gebühr, die beim Ankauf von Investmentanteilen von der Fondsgesellschaft erhoben werden kann, um Beratungs- und Vertriebskosten auszugleichen; meist in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt, z. B. bei Aktienfonds 5, bei Rentenfonds 3 Prozent.

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