Lexikon

Beigeordnete

im Kommunalrecht Deutschlands die leitenden Kommunalbeamten mit eigenverantwortlichem Aufgabenbereich (Dezernenten), jedoch dem obersten Gemeindebeamten untergeordnet; sie sind wie dieser Wahlbeamte.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon