Lexikon
Berufsunfähigkeit
die Unfähigkeit, aus gesundheitl. Gründen seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI, § 240) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung. 2001 wurde das System der Renten wegen Berufsunfähigkeit durch ein Stufenmodell einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Wissenschaft
Kosmische Kollision
Die Zukunft der Milchstraße ist turbulent: Erst kommt es zum Crash mit der Andromeda-Galaxie, dann fusionieren beide Sterneninseln. von RÜDIGER VAAS Seit dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren dehnt sich der Weltraum aus, und die Galaxienhaufen entfernen sich voneinander. Doch im kleineren kosmischen Maßstab, in der Größenordnung...
Wissenschaft
Computer überall
„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...
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