Lexikon
Berufsunfähigkeit
die Unfähigkeit, aus gesundheitl. Gründen seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI, § 240) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung. 2001 wurde das System der Renten wegen Berufsunfähigkeit durch ein Stufenmodell einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.
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Wissenschaft
Die grüne Revolution
Mittels Photosynthese wandeln Pflanzen Licht in Energie um. Forscher wollen das nachahmen – und die Natur bei der Effizienz noch übertreffen. Das wäre die Basis für einen radikal neuen Weg, um Nahrungsmittel und natürliche Rohstoffe zu gewinnen. von REINHARD BREUER Bei den Pflanzen hat die Evolution ein Meisterstück vollbracht:...
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