Lexikon
Berufsunfähigkeit
die Unfähigkeit, aus gesundheitl. Gründen seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI, § 240) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung. 2001 wurde das System der Renten wegen Berufsunfähigkeit durch ein Stufenmodell einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Wissenschaft
Wie Kinder sehen lernen
Bei neugeborenen Kindern reifen die für das Farbsehen zuständigen Sehzellen erst mit der Zeit heran. Doch genau darin könnte ein entscheidender Vorteil für die Sehfähigkeit liegen. Das zeigt ein Vergleich mit Kindern, die blind geboren wurden und erst später durch eine Operation ihr Augenlicht erlangt haben – direkt in voller...
Wissenschaft
Der große Sprung
Ein neuartiger Hochtemperatursupraleiter funktioniert bereits bei kühler Raumtemperatur – wenn auch nur unter hohem Druck. Ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagsanwendung ist getan. von DIRK EIDEMÜLLER Bei der Suche nach Supraleitern bei Raumtemperatur geht es um den heiligen Gral der Energietechnik. Wenn sich ein solches...
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