Lexikon
Berufsunfähigkeit
die Unfähigkeit, aus gesundheitl. Gründen seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI, § 240) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung. 2001 wurde das System der Renten wegen Berufsunfähigkeit durch ein Stufenmodell einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.