Lexikon

Berufsunfähigkeit

die Unfähigkeit, aus gesundheitl. Gründen seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI, § 240) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung. 2001 wurde das System der Renten wegen Berufsunfähigkeit durch ein Stufenmodell einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, blaue Wasserfarben und Spritzereien im Hintergrund.
Wissenschaft

Seltsame Quantenrealität

Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...

Laserstrahl
Wissenschaft

Quanten-Diamanten

Sogenannte Fehlstellenzentren in Diamanten brillieren mit vielen vorteilhaften Eigenschaften. Das macht sie begehrt für den Einsatz in Quantencomputern, Quantennetzwerken und Quantensensorik. von DIRK EIDEMÜLLER Diamanten glänzen nicht nur in der Auslage beim Juwelier, auch in der Forschung machen sie eine gute Figur. Ihre...

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