Lexikon

Angestelltenversicherung

Angestelltenrentenversicherung
öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung, Teil der deutschen Sozialversicherung. Aufgabe: die Versorgung der Angestellten im Alter und bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen, ferner Gesundheitsfürsorge zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Für die Angestelltenversicherung galten die allgemeinen Grundsätze der deutschen Sozialversicherung. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte, das 1924 als Angestelltenversicherungsgesetz und 1957 durch das Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz neu gefasst wurde. Wichtige Änderungen und Ergänzungen brachten die Rentenreformgesetze von 1972, 1992, 1999 und 2003. 1992 wurde der bisher selbständige Zweig der Angestelltenversicherung in die Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VI überführt. Einheitlicher Träger der Angestelltenversicherung war seit 1953 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit Sitz in Berlin, seit 2005 die Deutsche Rentenversicherung.
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Schimmel rettet die Welt

Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...

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Implantierbares Notfall-Reservoir für Diabetes-Patienten entwickelt

Ein extrem niedriger Blutzuckerspiegel kann für Menschen mit Typ-1-Diabetes lebensbedrohlich sein. Patienten spritzen sich in dieser Situation normalerweise ein Hormon namens Glukagon, das den Blutzucker wieder reguliert. Doch es gibt auch Diabetes-Patienten, die ihren gefährlichen Zustand nicht bemerken, etwa weil sie schlafen,...

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