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Angestelltenversicherung

Angestelltenrentenversicherung
öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung, Teil der deutschen Sozialversicherung. Aufgabe: die Versorgung der Angestellten im Alter und bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen, ferner Gesundheitsfürsorge zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Für die Angestelltenversicherung galten die allgemeinen Grundsätze der deutschen Sozialversicherung. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte, das 1924 als Angestelltenversicherungsgesetz und 1957 durch das Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz neu gefasst wurde. Wichtige Änderungen und Ergänzungen brachten die Rentenreformgesetze von 1972, 1992, 1999 und 2003. 1992 wurde der bisher selbständige Zweig der Angestelltenversicherung in die Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VI überführt. Einheitlicher Träger der Angestelltenversicherung war seit 1953 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit Sitz in Berlin, seit 2005 die Deutsche Rentenversicherung.
Vulkan spuckt schwarzen Rauch in den Himmel, Wasser im Vordergrund, Sonne im rechten oberen Bereich.
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Es fliegt was in der Luft

Feinstaub, Schwefeldioxid und andere Schadstoffe gefährden unsere Gesundheit und Umwelt. Von RALF STORK Eine der ältesten Berufskrankheiten ist die Staublunge (Silikose), die durch das regelmäßige Einatmen von Quarzstaub (SiO2) entsteht. Die Krankheit war bereits im Altertum bekannt und auch im Mittelalter schrieb der legendäre...

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Wissenschaft

Der Glaube ans Wasserklosett

„Glauben heißt nichts wissen“, wie mir mein ungläubiger Vater in den 1950er-Jahren eingehämmert hat, als seine Verärgerung über die christlichen Kirchen zunahm, deren Vertreter damals wie heute lieber die Hände falten und beten, statt die Ärmel aufzukrempeln und zu helfen. Wobei jedem auffallen wird, dass die Betenden ihr Gesicht...

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