Lexikon

Angestelltenversicherung

Angestelltenrentenversicherung
öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung, Teil der deutschen Sozialversicherung. Aufgabe: die Versorgung der Angestellten im Alter und bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen, ferner Gesundheitsfürsorge zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Für die Angestelltenversicherung galten die allgemeinen Grundsätze der deutschen Sozialversicherung. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte, das 1924 als Angestelltenversicherungsgesetz und 1957 durch das Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz neu gefasst wurde. Wichtige Änderungen und Ergänzungen brachten die Rentenreformgesetze von 1972, 1992, 1999 und 2003. 1992 wurde der bisher selbständige Zweig der Angestelltenversicherung in die Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VI überführt. Einheitlicher Träger der Angestelltenversicherung war seit 1953 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit Sitz in Berlin, seit 2005 die Deutsche Rentenversicherung.
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