Lexikon

Angestelltenversicherung

Angestelltenrentenversicherung
öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung, Teil der deutschen Sozialversicherung. Aufgabe: die Versorgung der Angestellten im Alter und bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen, ferner Gesundheitsfürsorge zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Für die Angestelltenversicherung galten die allgemeinen Grundsätze der deutschen Sozialversicherung. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte, das 1924 als Angestelltenversicherungsgesetz und 1957 durch das Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz neu gefasst wurde. Wichtige Änderungen und Ergänzungen brachten die Rentenreformgesetze von 1972, 1992, 1999 und 2003. 1992 wurde der bisher selbständige Zweig der Angestelltenversicherung in die Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VI überführt. Einheitlicher Träger der Angestelltenversicherung war seit 1953 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit Sitz in Berlin, seit 2005 die Deutsche Rentenversicherung.
Kuhzitze, Kalb, Kuh
Wissenschaft

Die Nano-Zitze

Nanostrukturiertes Wolframsemikarbid wird breiter, wenn man es in die Länge zieht. Das ist vielversprechend für die Entwicklung neuartiger Sensoren, etwa für den Einsatz in der Luftfahrt. von DIRK EIDEMÜLLER Sogenannte auxetische Materialien gehören zu den Sonderlingen in der Materialwissenschaft: Wenn man sie in die Länge zieht...

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Wissenschaft

Aufgeschäumt

Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...

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