Lexikon

Seekasse

früher Träger der Arbeiterrentenversicherung der Seeleute und der See-Krankenversicherung, die von ihr in einer besonderen Abteilung unter dem Namen Seekrankenkasse durchgeführt wurde; Generalbevollmächtigte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bei der Angestelltenversicherung der seemännischen Angestellten. Die Seekasse wurde von der Seeberufsgenossenschaft errichtet; sie begann ihre Tätigkeit am 1. 1. 1907 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2005 wurde die Seekasse in die Deutsche Rentenversicherung integriert.
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