Lexikon

blnko

[
spanisch, italienisch, „weiß“
]
unbegrenzt, unausgefüllt; im Recht unbegrenzte Befugnis (Blankovollmacht); insbesondere eine vom Empfänger noch auszufüllende oder zu vervollständigende Urkunde, die der Aussteller bereits rechtswirksam unterzeichnet hat, z. B. Blankowechsel, Blankoakzept; Blankett.
Der Bucklige Tiefsee-Anglerfisch (Melanocetus johnsonii) lebt in mehr als 300 Metern Tiefe. Nur die Weibchen erreichen eine stattliche Größe, die Männchen werden nur wenige Zentimeter lang.
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Geschöpfe der Tiefe

Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE   Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...

Homo sapiens, Mensch, Menschgeschichte
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Ein Mensch wie wir

Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...

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