Lexikon
blạnko
[
spanisch, italienisch, „weiß“
]unbegrenzt, unausgefüllt; im Recht unbegrenzte Befugnis (Blankovollmacht); insbesondere eine vom Empfänger noch auszufüllende oder zu vervollständigende Urkunde, die der Aussteller bereits rechtswirksam unterzeichnet hat, z. B. Blankowechsel, Blankoakzept; Blankett.
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