Lexikon

Branntweinsteuer

bereits im Mittelalter sehr verbreitete Verbrauchsteuer. In Deutschland unterliegt der von der Bundesmonopolverwaltung verkaufte Branntwein einer im Gesetz über das Branntweinmonopol geregelten Branntweinsteuer von 1303 Euro/hl reinen Alkohols. Bei Branntwein für medizinisch-pharmazeutische Zwecke und zur Herstellung von kosmetischen Mitteln bzw. Verwendung zu Heiz- und Reinigungszwecken besteht Steuerfreiheit bzw. wird die Steuer vergütet. Die Branntweinsteuer wird als Teil des Kaufgeldes vom Abnehmer an die Monopolverwaltung gezahlt und fließt dem Bund zu. Kleine sog. Abfindungsbrennereien genießen bei Selbstvermarktung Steuervergünstigungen.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?

Jeder, so scheint es, hat eine Wunderlösung zum Klimawandel. Für manche lautet sie Wasserstoff, für andere Kernkraft oder Mikroalgen oder schwimmende Solaranlagen oder Bäume pflanzen. Für sich allein werden die meisten dieser Ideen zur Lösung nicht ausreichen, sie haben aber immerhin das Potenzial, dazu beizutragen. Eine absurde...

Doktor, Mann, Laptop
Wissenschaft

Diagnose aus der Ferne

Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon