Lexikon
Branntweinsteuer
bereits im Mittelalter sehr verbreitete Verbrauchsteuer. In Deutschland unterliegt der von der Bundesmonopolverwaltung verkaufte Branntwein einer im Gesetz über das Branntweinmonopol geregelten Branntweinsteuer von 1303 Euro/hl reinen Alkohols. Bei Branntwein für medizinisch-pharmazeutische Zwecke und zur Herstellung von kosmetischen Mitteln bzw. Verwendung zu Heiz- und Reinigungszwecken besteht Steuerfreiheit bzw. wird die Steuer vergütet. Die Branntweinsteuer wird als Teil des Kaufgeldes vom Abnehmer an die Monopolverwaltung gezahlt und fließt dem Bund zu. Kleine sog. Abfindungsbrennereien genießen bei Selbstvermarktung Steuervergünstigungen.
Wissenschaft
Rätselhafter Gammablitz
Fraß ein Schwarzes Loch einen Stern von innen auf? von RÜDIGER VAAS Kosmische Gammastrahlen-Ausbrüche, kurz GRBs oder Gammablitze genannt, zeigen sich ungefähr einmal am Tag irgendwo am Himmel. Sie dauern höchstens wenige Minuten und entstehen bei der Kollision von Neutronensternen oder der Detonation massereicher Sterne. Nun hat...
Wissenschaft
Fortschritt durch Abtritt
Max Planck schrieb in seiner wissenschaftlichen Selbstbiografie den Satz: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von...
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