Lexikon
Branntweinsteuer
bereits im Mittelalter sehr verbreitete Verbrauchsteuer. In Deutschland unterliegt der von der Bundesmonopolverwaltung verkaufte Branntwein einer im Gesetz über das Branntweinmonopol geregelten Branntweinsteuer von 1303 Euro/hl reinen Alkohols. Bei Branntwein für medizinisch-pharmazeutische Zwecke und zur Herstellung von kosmetischen Mitteln bzw. Verwendung zu Heiz- und Reinigungszwecken besteht Steuerfreiheit bzw. wird die Steuer vergütet. Die Branntweinsteuer wird als Teil des Kaufgeldes vom Abnehmer an die Monopolverwaltung gezahlt und fließt dem Bund zu. Kleine sog. Abfindungsbrennereien genießen bei Selbstvermarktung Steuervergünstigungen.
Wissenschaft
Eine Gesundheit für alle
Eine neue Forschungsrichtung ruft dazu auf, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, ja sogar des Planeten zusammen zu betrachten. von SUSANNE DONNER Lange vor der Corona-Pandemie hatten Wissenschaftler gewarnt, die Krankheitsausbrüche bei Tieren und Menschen aufgrund von neuen Erregern würden sich häufen. Viren, die...
Wissenschaft
Die Mär von den todbringenden Hornissen
Hornissen werden oft für gefährliche Bestien gehalten. Warum man vor den Tieren im Normalfall aber eigentlich gar keine Angst zu haben braucht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen und sieben ein Pferd“. Mit dieser Warnung jagen Eltern ihren Kindern noch heute eine gewaltige Angst vor den...