Lexikon

Branntweinsteuer

bereits im Mittelalter sehr verbreitete Verbrauchsteuer. In Deutschland unterliegt der von der Bundesmonopolverwaltung verkaufte Branntwein einer im Gesetz über das Branntweinmonopol geregelten Branntweinsteuer von 1303 Euro/hl reinen Alkohols. Bei Branntwein für medizinisch-pharmazeutische Zwecke und zur Herstellung von kosmetischen Mitteln bzw. Verwendung zu Heiz- und Reinigungszwecken besteht Steuerfreiheit bzw. wird die Steuer vergütet. Die Branntweinsteuer wird als Teil des Kaufgeldes vom Abnehmer an die Monopolverwaltung gezahlt und fließt dem Bund zu. Kleine sog. Abfindungsbrennereien genießen bei Selbstvermarktung Steuervergünstigungen.
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Elektron gefilmt

Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...

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