Lexikon
Canọssa
Ich, König Heinrich, werde innerhalb der vom Herrn Papst Gregor bestimmten Frist über das, worüber die Erzbischöfe und Bischöfe, Herzöge, Grafen und die übrigen Fürsten des Deutschen Reiches sowie die Übrigen, die sich ihnen dabei angeschlossen haben, gegenwärtig über mich klagen und mit mir uneins sind, entweder nach dem Urteile des Papstes dem Rechte gemäß Genüge leisten oder mich nach dessen Rate vergleichen, falls sich nicht mir oder ihm ein tatsächliches Hindernis in den Weg stellt; ich werde nach dessen Behebung nach wie vor hierzu bereit sein. Außerdem wird der Herr Papst Gregor, wenn er über die Alpen oder anderswohin reisen will, von meiner Seite und all derer Seite, die mir unterstehen, vor aller Verletzung seines Leibes und Lebens sicher sein, er und alle in seinem Geleite und in seiner Umgebung, ebenso alle seine Boten und alle Gesandten, die von irgendwoher zu ihm kommen. Das soll für Hin- und Rückreise sowie für den jeweiligen Aufenthalt gelten. Auch sonst soll ihm mit meiner Zustimmung nichts gegen seine Ehre in den Weg gelegt werden, und wenn jemand solches unternimmt, dann werde ich dem Papste Gregor, so gut ich es vermag, in zuverlässiger Treue beistehen."
"Drei Tage lang stand er [Heinrich IV.] hier vor dem Burgtore, hatte jedes Abzeichen seiner königlichen Würde abgelegt, harrte unbeschuht und in linnenem Gewande kläglich ... aus, und ließ nicht [davon] ab, ... die apostolische Erbarmung anzuflehen, bis er alle ... zu Mitleid bewegte."
News der Woche 09.08.2024
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