Lexikon
Einwendung
rechtlicher Verteidigungsvortrag, der die Wirkung des gegnerischen Anspruchs aufhebt, sei es dahin, dass der Anspruch, z. B. wegen Geschäftsunfähigkeit, nie zur Entstehung gelangt ist (rechtshindernde Einwendung), oder dahin, dass der Anspruch inzwischen, z. B. durch Erfüllung, untergegangen ist (rechtsvernichtende Einwendung). Einwendungen muss der Richter im Gegensatz zu Einreden von Amts wegen berücksichtigen.
Wissenschaft
»Ein wichtiger Punkt ist das Tempo bei der Fahrzeugentwicklung«
Chinesische Automobilhersteller scheinen ihre Konkurrenten aus westlichen Ländern mehr und mehr abzuhängen. Stefan Bratzel erläutert, was dahintersteckt und wie hiesige Unternehmen dagegenhalten können. Das Gespräch führte Heike Stüvel China dominiert den Elektroauto-Markt. Was sind die Gründe, Herr Professor Bratzel? Der Erfolg...
Wissenschaft
Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen
Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...