Lexikon
Einwendung
rechtlicher Verteidigungsvortrag, der die Wirkung des gegnerischen Anspruchs aufhebt, sei es dahin, dass der Anspruch, z. B. wegen Geschäftsunfähigkeit, nie zur Entstehung gelangt ist (rechtshindernde Einwendung), oder dahin, dass der Anspruch inzwischen, z. B. durch Erfüllung, untergegangen ist (rechtsvernichtende Einwendung). Einwendungen muss der Richter im Gegensatz zu Einreden von Amts wegen berücksichtigen.
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...
Wissenschaft
Eine Höhle als Labor
In der Python-Höhle in Uganda kommen Flughunde, Raubtiere und Menschen in engen Kontakt. Forscher beobachten dort unter natürlichen Bedingungen, wie Infektionskrankheiten aus der Tierwelt auf den Menschen überspringen könnten. von ROMAN GOERGEN Ein Leopard steigt in einer Höhle auf einen kleinen Hügel aus Fledertierkot und...