Lexikon
Einwendung
rechtlicher Verteidigungsvortrag, der die Wirkung des gegnerischen Anspruchs aufhebt, sei es dahin, dass der Anspruch, z. B. wegen Geschäftsunfähigkeit, nie zur Entstehung gelangt ist (rechtshindernde Einwendung), oder dahin, dass der Anspruch inzwischen, z. B. durch Erfüllung, untergegangen ist (rechtsvernichtende Einwendung). Einwendungen muss der Richter im Gegensatz zu Einreden von Amts wegen berücksichtigen.
Wissenschaft
Der digitale Steuermann
Der Schifffahrtsbranche mangelt es an Nachwuchs. Daher sollen teilweise oder vollständig autonome Systeme ans Steuerruder. Forscher versprechen sich davon auch ein Plus an Sicherheit. von TIM SCHRÖDER Die „Watertruck XIII“ ist ganz allein unterwegs. Schnurgerade zieht der stahlblaue Schubkahn seine Bahn im Gent-Ostende-Kanal in...
Wissenschaft
Wie Kalorienangaben unsere Lebensmittelauswahl beeinflussen
Welchen Effekt haben Kalorienangaben auf Lebensmitteln? Dieser Frage ist nun eine Cochrane-Metastudie mit Daten von rund 10.000 Personen nachgegangen. Demnach können die Kennzeichnungen Verbrauchern tatsächlich dabei helfen, sich für kalorienärmere Lebensmittel zu entscheiden. Der Effekt ist allerdings nur gering: Bei einer...