Lexikon

Planfeststellung

das Verfahren der verbindlichen, durch Verwaltungsakt vollzogenen, gestaltenden Feststellung eines Vorhabens, das der Durchführung raumbedeutsamer Maßnahmen (z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau) vorausgeht. Das Planfeststellungsverfahren ist in Deutschland in verschiedenen Spezialgesetzen sowie allgemein und subsidiär in §§ 7278 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Es sieht die Bekanntgabe eines vorläufigen Planes, die Erörterung der dagegen erhobenen Einwendungen und den Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde vor, wobei eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu treffen ist.
Mikroskop-Aufnahme des Fettgewebes einer Maus
Wissenschaft

Neue Klasse von beigen Fettzellen entdeckt

In unserem Körper gibt es braune und beige Fettzellen, die als Nebenprodukt Wärme produzieren. Nun haben Forschende eine neue Klasse der beigen Fettzellen entdeckt, die ausschließlich Wärme produzieren und offenbar auf diese Funktion spezialisiert sind. Diese Zellen verwenden einen anderen Mechanismus als die herkömmlichen...

Kuhzitze, Kalb, Kuh
Wissenschaft

Die Nano-Zitze

Nanostrukturiertes Wolframsemikarbid wird breiter, wenn man es in die Länge zieht. Das ist vielversprechend für die Entwicklung neuartiger Sensoren, etwa für den Einsatz in der Luftfahrt. von DIRK EIDEMÜLLER Sogenannte auxetische Materialien gehören zu den Sonderlingen in der Materialwissenschaft: Wenn man sie in die Länge zieht...

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