Lexikon
Planfeststellung
das Verfahren der verbindlichen, durch Verwaltungsakt vollzogenen, gestaltenden Feststellung eines Vorhabens, das der Durchführung raumbedeutsamer Maßnahmen (z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau) vorausgeht. Das Planfeststellungsverfahren ist in Deutschland in verschiedenen Spezialgesetzen sowie allgemein und subsidiär in §§ 72–78 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Es sieht die Bekanntgabe eines vorläufigen Planes, die Erörterung der dagegen erhobenen Einwendungen und den Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde vor, wobei eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu treffen ist.
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...
Wissenschaft
Aschewolken, Hunger, Pest
Vulkanausbrüche haben auf der Erde immer wieder zu klimatischen Veränderungen geführt. Auch die Menschheitsgeschichte wurde dadurch mehrfach beeinflusst. Etwa im Jahr 1345, als Eruptionen in Europa für schwere Missernten sorgten. von DAVID NEUHÄUSER Im Jahr 1347 erreichte das Bakterium Yersinia pestis Europa – nicht zum ersten...