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Planfeststellung

das Verfahren der verbindlichen, durch Verwaltungsakt vollzogenen, gestaltenden Feststellung eines Vorhabens, das der Durchführung raumbedeutsamer Maßnahmen (z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau) vorausgeht. Das Planfeststellungsverfahren ist in Deutschland in verschiedenen Spezialgesetzen sowie allgemein und subsidiär in §§ 7278 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Es sieht die Bekanntgabe eines vorläufigen Planes, die Erörterung der dagegen erhobenen Einwendungen und den Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde vor, wobei eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu treffen ist.
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