Lexikon
Planfeststellung
das Verfahren der verbindlichen, durch Verwaltungsakt vollzogenen, gestaltenden Feststellung eines Vorhabens, das der Durchführung raumbedeutsamer Maßnahmen (z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau) vorausgeht. Das Planfeststellungsverfahren ist in Deutschland in verschiedenen Spezialgesetzen sowie allgemein und subsidiär in §§ 72–78 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Es sieht die Bekanntgabe eines vorläufigen Planes, die Erörterung der dagegen erhobenen Einwendungen und den Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde vor, wobei eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu treffen ist.
Wissenschaft
KI: Dialekte wecken versteckte Vorurteile
Allein die Art, wie eine Person spricht, kann uns zu Annahmen über ihre Intelligenz verleiten. Einen ähnlichen Effekt gibt es offenbar auch bei großen KI-Sprachmodellen: Diese stufen Menschen mit afroamerikanischem Dialekt signifikant negativer ein als Personen, die das übliche amerikanische Englisch sprechen. Wie eine Studie...
Wissenschaft
Gefälschte Abgaswerte
Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...