Lexikon

Planfeststellung

das Verfahren der verbindlichen, durch Verwaltungsakt vollzogenen, gestaltenden Feststellung eines Vorhabens, das der Durchführung raumbedeutsamer Maßnahmen (z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau) vorausgeht. Das Planfeststellungsverfahren ist in Deutschland in verschiedenen Spezialgesetzen sowie allgemein und subsidiär in §§ 7278 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Es sieht die Bekanntgabe eines vorläufigen Planes, die Erörterung der dagegen erhobenen Einwendungen und den Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde vor, wobei eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu treffen ist.
LKW, Elektroantrieb, Brennstoffzellen
Wissenschaft

Brennstoffzelle oder Batterie?

Herkömmliche Verbrennungsmotoren haben bald ausgedient, denn der Autoverkehr muss klima-freundlicher werden. Doch was kommt danach? von HARTMUT NETZ Das Rennen scheint gelaufen. Während mit der Corona-Pandemie der Absatz von klassischen Diesel- und Benzin-Pkw einbrach, erlebte der batterie-elektrische Antrieb seinen Durchbruch....

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Wissenschaft

Ammoniak statt Wasserstoff?

Während für die Energiewende weiterhin große Hoffnungen auf Wasserstoff als Energieträger ruhen, rückt ein weiterer „Wundertreibstoff“ zunehmend in den Blick der Energiewirtschaft: Ammoniak. Diese chemische Verbindung aus einem Stickstoffatom und drei Wasserstoffatomen (kurz NH3), als Energieträger zu verwenden, ist keine ganz...

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