Lexikon
Erzberger'sche Finanzreform
unter dem Reichsfinanzminister M. Erzberger 1919/20 vorgenommene Reformmaßnahmen, mit 16 Finanz- u. Steuergesetzen die bis dahin umfangreichste Reform der dt. Finanzgeschichte. Insbes. fallen darunter die Zusammenfassung der 25 Steuerverwaltungen der Bundesstaaten des ehem. Kaiserreichs u. der Neuaufbau einer Reichsfinanzverwaltung (Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. 9. 1919), die Ersetzung der unterschiedl. Rechtsordnungen der Länder durch ein reichseinheitl. Steuerrecht für eine Reihe steuerrechtl. Materien: u. a. Reichsabgabenordnung vom 13. 12. 1919, Einkommensteuergesetz vom 29. 3. 1920, Körperschaftsteuergesetz vom 30. 3. 1920, Erbschaftsteuergesetz vom 10. 9. 1919.
H. Leidel, Die Begründung der Reichsfinanzverwaltung. 1964. – A. Möller, Reichsfinanzminister M. Erzberger u. sein Reformwerk. 1971.
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