Lexikon
Feuerbestattung
Leichenverbrennung; Einäscherungim Unterschied zur Erdbestattung die Beisetzung der Toten durch Verbrennen der Leiche. In früheren Zeiten wurde dazu ein Scheiterhaufen errichtet (so noch heute in Indien). Für die Feuerbestattung in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz vom 15. 5. 1934, wonach die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen abhängt und die Angehörigen über die Bestattungsart nur dann entscheiden dürfen, wenn eine solche Willensäußerung nicht vorliegt. Die Einäscherung darf nur in einem polizeilich genehmigten Krematorium erfolgen. Die Asche des Toten wird in einem Gefäß (Urne) aufbewahrt. Das katholisch-kirchenrechtliche Verbot der Feuerbestattung wurde 1963 aufgehoben. Totenbestattung.
Wissenschaft
3D-Laserdruck mit Algen-Tinte
Winzlinge mit großem Potenzial für die Technik: Forschende haben aus mikroskopischen Algen „Tinte“ für den 3D-Laserdruck hergestellt und damit komplexe Mikrostrukturen gefertigt. Dabei konnten sie die natürliche Reaktionsfähigkeit der Algen-Substanzen auf Licht nutzen. Tests bestätigten, dass die 3D-Gebilde aus dem...
Wissenschaft
Land unter an den Küsten
In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...