Lexikon

Feuerbestattung

Leichenverbrennung; Einäscherung
im Unterschied zur Erdbestattung die Beisetzung der Toten durch Verbrennen der Leiche. In früheren Zeiten wurde dazu ein Scheiterhaufen errichtet (so noch heute in Indien). Für die Feuerbestattung in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz vom 15. 5. 1934, wonach die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen abhängt und die Angehörigen über die Bestattungsart nur dann entscheiden dürfen, wenn eine solche Willensäußerung nicht vorliegt. Die Einäscherung darf nur in einem polizeilich genehmigten Krematorium erfolgen. Die Asche des Toten wird in einem Gefäß (Urne) aufbewahrt. Das katholisch-kirchenrechtliche Verbot der Feuerbestattung wurde 1963 aufgehoben. Totenbestattung.
Wissenschaft

Galaktische Geisterteilchen

Erstmals wurden energiereiche Neutrinos von der Milchstraße gemessen. von RÜDIGER VAAS Es gibt eine neue Karte unserer Welt – sehr unscharf, mit vielen weißen Flecken und Fragezeichen. Aber es zeichnen sich bereits erste Strukturen ab – wie im Nebel noch, doch bald werden wir klarer sehen. Es ist ein Gefühl wie bei der Entdeckung...

Crystal_Jellyfish_(Aequorea_victoria)
Wissenschaft

Leuchtende Forschungshelfer

Das grün fluoreszierende Protein und seine Nachfolger bringen Licht und Farbe in die Welt der Zellen: Sie sind unverzichtbare Werkzeuge der Mikroskopie – und neue Anwendungen stehen bevor. von JULIETTE IRMER Das grün fluoreszierende Protein, kurz GFP genannt, hat eine erstaunliche Karriere hinter sich: Millionen Jahre lang hatte...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon