Lexikon
Feuerbestattung
Leichenverbrennung; Einäscherungim Unterschied zur Erdbestattung die Beisetzung der Toten durch Verbrennen der Leiche. In früheren Zeiten wurde dazu ein Scheiterhaufen errichtet (so noch heute in Indien). Für die Feuerbestattung in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz vom 15. 5. 1934, wonach die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen abhängt und die Angehörigen über die Bestattungsart nur dann entscheiden dürfen, wenn eine solche Willensäußerung nicht vorliegt. Die Einäscherung darf nur in einem polizeilich genehmigten Krematorium erfolgen. Die Asche des Toten wird in einem Gefäß (Urne) aufbewahrt. Das katholisch-kirchenrechtliche Verbot der Feuerbestattung wurde 1963 aufgehoben. Totenbestattung.
Wissenschaft
Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei
Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...