Lexikon

Feuerbestattung

Leichenverbrennung; Einäscherung
im Unterschied zur Erdbestattung die Beisetzung der Toten durch Verbrennen der Leiche. In früheren Zeiten wurde dazu ein Scheiterhaufen errichtet (so noch heute in Indien). Für die Feuerbestattung in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz vom 15. 5. 1934, wonach die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen abhängt und die Angehörigen über die Bestattungsart nur dann entscheiden dürfen, wenn eine solche Willensäußerung nicht vorliegt. Die Einäscherung darf nur in einem polizeilich genehmigten Krematorium erfolgen. Die Asche des Toten wird in einem Gefäß (Urne) aufbewahrt. Das katholisch-kirchenrechtliche Verbot der Feuerbestattung wurde 1963 aufgehoben. Totenbestattung.
Deepfakes
Wissenschaft

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Immer mehr Fotos und Videoclips werden technisch manipuliert oder durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Das menschliche Auge kann dabei kaum noch Fakten von Fakes unterscheiden. Das fordert die Gesellschaft heraus – und die Forschung obendrein. von TIM SCHRÖDER Als im März 2022 ein Video des ukrainischen Präsidenten...

Hitze, Abkühlung
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