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Formvorschriften

vom Gesetz vorgeschriebene Beachtung bestimmter Formen beim Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte: Schriftform, notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung. Ein Rechtsgeschäft, das der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Formvorschriften sollen den Beweis sichern oder vor Übereilung schützen. Sie bilden die Ausnahme vom Grundsatz der Formfreiheit.

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