Lexikon
Formvorschriften
vom Gesetz vorgeschriebene Beachtung bestimmter Formen beim Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte: Schriftform, notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung. Ein Rechtsgeschäft, das der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Formvorschriften sollen den Beweis sichern oder vor Übereilung schützen. Sie bilden die Ausnahme vom Grundsatz der Formfreiheit.
Wissenschaft
Geladene Aktivkohle könnte CO₂ einfangen
Weniger Freisetzung ist angesagt, doch im Kampf gegen den Klimawandel könnte auch eine aktive Beseitigung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sinnvoll sein. Nun hat ein Forschungsteam eine Methode entwickelt, die eine praktikable Beseitigung von Kohlendioxid direkt aus der Luft ermöglichen könnte. Als wiederverwendbarer „...
Wissenschaft
Weizen trotzt Trockenheit
Weltweit suchen Pflanzenzüchter und Landwirte nach neuen, robusteren Sorten, die trotz längerer Dürrephasen stabile Erträge gewährleisten.
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