Lexikon

Schriftform

Schriftlichkeit
formgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Erstkontakt, Außerirdische
Wissenschaft

„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“

Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen?  Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...

Rydberg-Atome
Wissenschaft

Rechnen mit hochfliegenden Elektronen

Rydberg-Atome mit extrem angeregten Elektronenzuständen sind wichtig für die Quantentechnologie. Stuttgarter Forscher haben nun einen besonders langlebigen Rydberg-Zustand erzeugt. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise tummeln sich Elektronen so nahe wie möglich am Atomkern. Nach den Gesetzen der Quantenphysik besetzen sie dabei...

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