Lexikon
Schriftform
Schriftlichkeitformgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Wissenschaft
»Wir stehen am Anfang von etwas Großem«
ESA-Astronaut Matthias Maurer über seine Zeit auf der ISS und die Zukunft der Raumfahrt. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Maurer, Sie kommen gerade von der letzten Blutabnahme im Nachgang zu Ihrer Mission Cosmic Kiss. Wie fühlt es sich an, ein Versuchskaninchen zu sein? Ich mag es eigentlich nicht, wenn man mir...
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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