Lexikon

Schriftform

Schriftlichkeit
formgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Atmosphäre, Emission
Wissenschaft

Klimawäsche für die Atmosphäre

Der weitere Anstieg der CO2-Konzentration in der irdischen Lufthülle wird sich nur stoppen lassen, wenn die Emissionen sinken – und der Atmosphäre überdies Klimagas entzogen wird. von HARTMUT NETZ Die Frage, wie sich der Klimawandel bremsen oder gar stoppen ließe, beantwortet der Science-Fiction-Kurzfilm „The Great Endeavor“ – ...

Alexa, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Alexa hört auf Gefühle

Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...

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