Lexikon
Schriftform
Schriftlichkeitformgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Wissenschaft
Atomstrom aus der Batterie
Wir neigen dazu, radioaktives Material in erster Linie als gefährlich zu betrachten, und das aus guten Gründen. Dass es strahlt, bedeutet aber auch, dass es kontinuierlich Energie abgibt. Radioaktive Materialien eignen sich daher hervorragend für Batterien. Wird dabei ein Material mit einer langen Halbwertszeit verwendet, können...
Wissenschaft
Kleinster autonomer Roboter ist kaum größer als eine Zelle
Er ist mit bloßem Auge kaum sichtbar, aber erstaunlich leistungsfähig: Forschende haben einen autonomen Mikroroboter entwickelt, der seine Umgebung selbstständig wahrnehmen und darauf reagieren kann. Angetrieben und programmiert wird er mit Hilfe von Licht, gesteuert von einem winzigen Mini-Computer. Die Winzlinge lassen sich...
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