Lexikon
Schriftform
Schriftlichkeitformgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Wissenschaft
Auch Makaken können Rhythmusgefühl entwickeln
Menschen können den Rhythmus einer Musik wahrnehmen und sich dazu im Takt bewegen. Doch diese Fähigkeit ist nicht auf Menschen und andere Tierarten mit Sprachtalent beschränkt, wie Forschende nun überraschend herausgefunden haben. Demnach können auch Makaken zu einem Beat klatschen, sofern sie vorher entsprechend rhythmisch...
Wissenschaft
Ein Viererpack aus Neutronen
Tetraneutronen sind ein kurzlebiger Zustand der Materie – für Kernphysiker jedoch sehr aufschlussreich.
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