Lexikon

Schriftform

Schriftlichkeit
formgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Wissenschaft

Zehn Arten von Überlichtgeschwindigkeit

Quantenteleportation, Raumexplosion und Dimensionsflucht – rasante Exkursionen zu erstaunlichen Effekten der modernen Physik von RÜDIGER VAAS Überlichtgeschwindigkeit ist nicht gleich Überlichtgeschwindigkeit. Es kommt auf die jeweils relevanten Kontexte und Begriffe an. Wer glaubt, dass aufgrund der Relativitätstheorie...

Gang, Gesundheit
Wissenschaft

Gehst du gut, geht’s dir gut

Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon