Lexikon
Schriftform
Schriftlichkeitformgebundene Art des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien auf derselben Urkunde, wenn mehrere Urkunden ausgestellt sind, kann jede Partei auf der für die andere bestimmten Urkunde unterzeichnen. Bei nur rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, telegrafische Übermittlung oder Briefwechsel (§§ 126, 127 BGB). Die Schriftform ist zu unterscheiden von den Formvorschriften der elektronischen Form, Textform, Beurkundung und Beglaubigung.
Wissenschaft
Die Drohnen-Feuerwehr
Bei schwierigen Einsätzen wie der Bekämpfung eines Waldbrands sind Rettungskräfte oft selbst in Gefahr. Jetzt erhalten sie Unterstützung durch eigenständig agierende Drohnen und Künstliche Intelligenz. von MARTIN ANGLER Als die Drohne der Bieszczady-Bergretter in den Himmel über den Karpaten aufsteigt, sind bereits 24 Stunden...
Wissenschaft
Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?
Wenn eine Brücke aus Stahlfachwerk beschädigt wird, stürzt sie nicht zwangsläufig komplett ein. Stattdessen kommt es auf die Lage der Schäden und die Reaktion der verbleibenden Bauteile an, wie Forschende ermittelt haben. Sofern nach dem Schaden bestimmte Stahlträger verdreht und verbogen werden, kann die vermehrte Traglast auf...