Lexikon

Darlehen

Darlehn
gegenseitiger Vertrag, aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen hat und der Darlehensnehmer dafür die Zahlung von Zinsen und die Rückerstattung schuldet (§§ 488490 BGB). Sonderregelungen gelten für das Sachdarlehen und das Verbraucherdarlehen. Beim eher seltenen Sachdarlehen ist der Darlehensnehmer verpflichtet, ein etwa vereinbartes Darlehensentgelt zu zahlen und bei Fälligkeit Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten (§ 607 Abs. 1 BGB). Beim Verbraucherdarlehen sichern Sonderregeln den Verbraucherschutz. Sie sehen bei Verträgen die Schriftform vor, ferner bestimmte Mindestangaben (Kreditbetrag, Rückzahlungsform, Zinssätze, Kosten, effektiven Jahreszins). Nach Abschluss des Vertrags steht dem Verbraucher ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht zu. Ähnlich in
Österreich
(§§ 983 ff. ABGB) und in der
Schweiz
(Art. 312 ff. OR).
Bilder, groß, verschieden
Wissenschaft

Die Umwelt auf dem Schirm

Fast jeder blickt täglich stundenlang auf irgendwelche Bildschirme. Neue Techniken sollen jetzt Herstellung, Benutzung und Entsorgung der Displays umweltschonender machen. von REINHARD BREUER Ob zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs mit dem Auto: Überall hat man es mit Displays zu tun. Und es werden immer mehr. Allein für...

Weltraum
Wissenschaft

Recht im Weltraum?

Eine diffizile Angelegenheit! von ALEXANDRA VON ASCHERADEN Die Artemis-Vereinbarungen der USA und ihrer Partner formulieren Regeln für die Exploration des Sonnensystems, zunächst besonders für den Mond und dessen Umgebung. Sie sind aber juristisch problematisch. Vor allem die Gewinnung von Rohstoffen und intendierte...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon