Lexikon

Beglaubigung

öffentliches Recht
öffentliche Beglaubigung
Bescheinigung der Richtigkeit der Abschrift einer Urkunde oder der Unterschrift unter einer Urkunde durch eine dafür zuständige Urkundsperson (besonders Notar, Rechtspfleger); zu unterscheiden von der Beurkundung.
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Wissenschaft

Kernkraft, Kernkraft überall

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