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Was taten die Nationalsozialisten zur Festigung ihrer Macht?
Neben Hitler gehörten anfangs zwar nur zwei weitere Nationalsozialisten dem neuen Kabinett an. Diese beiden, Wilhelm Frick und Hermann Göring, verfügten aber über die Polizeigewalt im Reich und im größten Land (Preußen). Zu den ersten Amtshandlungen Hitlers gehörte die Auflösung des Reichstags, die Ausschreibung von Neuwahlen und eine Notverordnung des Reichspräsidenten, mit der Hitler gegen die oppositionelle Presse vorgehen und Versammlungen verbieten konnte.
Am 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude. Der am Tatort festgenommene niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe bekannte sich zu der Brandstiftung, doch ist seine alleinige Urheberschaft bis heute umstritten. Wenige Tage vor den Reichstagswahlen am 5. März 1933 nutzten die Nationalsozialisten die Situation: Hitler erwirkte beim Reichspräsidenten die »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat«, durch die praktisch alle Grundrechte der Weimarer Verfassung aufgehoben wurden. Die in Preußen zur Hilfspolizei aufgewertete Parteiarmee der NSDAP, die SA, richtete erste Konzentrationslager ein, in denen sie politische Gegner willkürlich in »Schutzhaft« hielt.
News der Woche 22.08.2025
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